{"id":2093,"date":"2021-04-19T10:13:58","date_gmt":"2021-04-19T09:13:58","guid":{"rendered":"https:\/\/partnerportal.hafele.com\/?page_id=2093"},"modified":"2025-12-30T14:54:15","modified_gmt":"2025-12-30T13:54:15","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/partnerportal.hafele.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &amp; Nutzungsbedingungen f\u00fcr Werbemittel"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<p><strong>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der H\u00e4fele SE &amp;&nbsp;Co KG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1&nbsp;&nbsp; &nbsp;Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen (nachstehend als \u201eVLZB\u201c bezeichnet) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit und gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. Sie gelten f\u00fcr alle rechtlichen Beziehungen mit Gesch\u00e4ftspartnern (nachfolgend \u201eKunden\u201c genannt) von H\u00c4FELE ausschlie\u00dflich, auch wenn sie bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht erw\u00e4hnt werden. Entgegenstehende, zus\u00e4tzliche oder von diesen VLZB ab\u00acweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn H\u00c4FELE hat ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die VLZB gelten auch dann, wenn H\u00c4FELE in Kenntnis entgegenstehender oder von den VLZB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltslos annimmt und\/oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausf\u00fchrt.<br><br>1.2 Diese VLZB gelten entsprechend f\u00fcr Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme\/\u00dcbergabe der gelieferten Ware tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.<br><br>1.3 Rechte, die H\u00c4FELE nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen \u00fcber diese VLZB hinaus zustehen, bleiben unber\u00fchrt.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Angebote, Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Angebote von H\u00c4FELE sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von H\u00c4FELE, sp\u00e4testens jedoch mit der Lieferung zustande. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt die \u00dcbermittlung per Telefax oder per E-Mail.<br><br>2.2 Alle Angaben und Beschreibungen der Ware &nbsp;in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar, sondern sind nur ann\u00e4hrend ma\u00dfgebend. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Auch Erwartungen des Kunden hinsichtlich der Ware oder deren Verwendung stellen keine Vereinbarung oder Garantie dar. Die \u00dcbernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos durch H\u00c4FELE muss ausdr\u00fccklich und in Schriftform erfolgen.<br><br>2.3 An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen k\u00f6rperlicher und unk\u00f6rperlicher Art beh\u00e4lt sich H\u00c4FELE Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung durch H\u00c4FELE. Der Kunde gibt s\u00e4mtliche Angebotsunterlagen auf Verlangen von H\u00e4fele unverz\u00fcglich an H\u00e4fele heraus.<br><br>2.4 F\u00fcr Montageleistungen gelten erg\u00e4nzend unsere Installationsbedingungen.<br><br>2.5 Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Auftr\u00e4gen werden Daten gespeichert. Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden erforderlich. H\u00c4FELE verarbeitet dabei die Kontakt-, Bestell- und Zahlungsinformationen des Kunden. Grundlage f\u00fcr die Verarbeitung ist der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag (Art. 6 Abs. 1 b) EU-Datenschutzgrundverordnung). Eine dar\u00fcber hinausgehende Verarbeitung erfolgt ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen oder einer vom Kunden erteilten Einwilligung. Einzelheiten \u00fcber den Umfang der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ergeben sich aus der allgemeinen Datenschutz-Information (Art. 12-14 DSGVO) auf unserer Homepage&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.haefele.de\/de\/info\/datenschutz\/646\/\">https:\/\/www.haefele.de\/de\/info\/datenschutz\/646\/<\/a>.<br><br>2.6 Verschlechtern sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden wesentlich oder wird der begr\u00fcndete Antrag zur Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden mangels Masse abgelehnt, ist H\u00e4fele berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Preise, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Die Preise gelten ab Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung in Euro, zuz\u00fcglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.<br><br>3.2 F\u00fcr die Bezahlung der Rechnung gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei H\u00c4FELE ma\u00dfgebend.<br><br>3.3 Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Rechnung, Lastschrift, Vorauskasse oder Kreditkarte. H\u00c4FELE beh\u00e4lt sich bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen.<br><br>3.4 Die Frist zur Vorabinformation der SEPA-Lastschrift betr\u00e4gt mindestens einen Tag.&nbsp;<br><br>3.5 Der Empf\u00e4nger der Rechnung oder Gutschrift erkl\u00e4rt sich mit der \u00dcbermittlung oder Bereitstellung auf elektronischem Weg ausdr\u00fccklich einverstanden. Die Rechnung bzw. Gutschrift wird dem Empf\u00e4nger im PDF-Format als Anhang zu einer E-Mail \u00fcbermittelt oder als Web-Abruf zur Verf\u00fcgung gestellt. H\u00e4fele beh\u00e4lt sich vor, die Rechnung bzw. Gutschrift in Papierform oder in einer sonstigen zul\u00e4ssigen Art und Weise zu \u00fcbermitteln.<br><br>3.6 Mit Angabe der Kreditkartenummer in der Bestellung ist H\u00c4FELE erm\u00e4chtigt, den Kaufpreisbetrag von dem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen.<br><br>3.7 Der Kunde kann ausschlie\u00dflich mit von H\u00c4FELE unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Lieferungen, Lieferzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Lieferzeiten (Lieferfristen und \u2013termine) sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erf\u00fcllt und insbesondere alle technischen und kaufm\u00e4nnischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind. Andernfalls verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der \u00fcbrigen Verpflichtungen des Kunden voraus.<br><br>4.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.&nbsp;<br><br>4.3 Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich angemessen bei h\u00f6herer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die f\u00fcr H\u00c4FELE unvorhersehbar und\/oder nicht beeinflussbar sind (so z.B. Arbeitsk\u00e4mpfe, Betriebsst\u00f6rungen, St\u00f6rungen in der Rohstoffversorgung, versp\u00e4tete Lieferungen der Zulieferer von H\u00c4FELE). Dies gilt auch, wenn derartige Ereignisse bei Unter- und Vertragslieferanten eintreten. Dies gilt nicht, wenn H\u00c4FELE den Grund der Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<br><br>4.4 H\u00c4FELE ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies f\u00fcr den Kunden zumutbar ist. Mehr- und Minderlieferungen bis 10 % sind zul\u00e4ssig.<br><br>4.5 F\u00fcr die Sicherstellung des richtigen Umsatzsteuerausweis in den Rechnungen sind H\u00c4FELE rechtzeitig alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen, insbesondere wo die Bef\u00f6rderung oder Versendung endet und ob der Verkauf der Waren ein Reihengesch\u00e4ft im umsatzsteuerlichen Sinne gem. \u00a7 3 Abs. 6 Satz 5 UStG darstellt. Im Fall eines Reihengesch\u00e4fts hat der Kunde H\u00c4FELE mitzuteilen ob er, ein von ihm Beauftragter oder ein ihm in der Reihe nachfolgender Abnehmer oder dessen Beauftragter den Transport der Ware vornimmt.&nbsp;<br>a. Nimmt ein dem Kunden in der Reihe nachfolgender Abnehmer oder dessen Beauftragter den Transport vor, erfolgt die Rechnungsstellung durch H\u00c4FELE mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer.<br>b. Nimmt der Kunde den Transport vor, versichert er, dass er den Transport als Abnehmer im Sinne des \u00a7 3 Abs. 6 Satz 6 erster Halbsatz UStG vornimmt. Ferner hat der Kunde sicherzustellen, dass der den Transport Ausf\u00fchrende H\u00c4FELE durch Vorlage einer vom Kunden erteilten schriftlichen Vollmacht nachweist, dass er zur Abholung der Ware berechtigt ist (vgl. Abschnitt 3.14 Abs. 10a Satz 1 UStAE).<br><br>4.6 Stellt die Lieferung der Waren an den Kunden eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung dar, verpflichtet sich der Kunde, H\u00c4FELE auf Anfrage eine Best\u00e4tigung \u00fcber das Gelangen der Waren in das \u00fcbrige EU-Gemeinschaftsgebiet zu erteilen (Gelangensbest\u00e4tigung). Wird auf Anfrage keine Gelangensbest\u00e4tigung (Belegnachweis) erteilt und\/oder keine g\u00fcltige ausl\u00e4ndische Umsatzsteuer Id. Nr. (Buchnachweis) mitgeteilt, beh\u00e4lt sich H\u00c4FELE vor, die erteilte Rechnung zu berichtigen und nachtr\u00e4glich Umsatzsteuer auszuweisen sowie in k\u00fcnftigen Rechnungen ggf. gleich Umsatzsteuer auszuweisen, bis eine Gelangensbest\u00e4tigung und\/oder g\u00fcltige Umsatzsteuer Id. Nr. vorgelegt wird. Bestehen Zweifel ob ein Reihengesch\u00e4ft vorliegt und hat der Kunde die nach Punkt 4.5 und 4.6 geforderten Angaben nicht oder nicht vollst\u00e4ndig erteilt, rechnet H\u00c4FELE stets mit Ausweis deutscher Umsatzsteuer ab. Die Umsatzsteuer schuldet der Kunde gegen\u00fcber H\u00c4FELE zus\u00e4tzlich zum vereinbarten Nettoentgelt. Neben dem Umsatzsteuerbetrag ist H\u00c4FELE in diesem Fall berechtigt dem Kunden die gegen H\u00c4FELE gem. \u00a7 233a AO festgesetzten Zinsen in Rechnung zu stellen. Eine berichtigte Rechnung ohne Ausweis von deutscher Umsatzsteuer kann der Kunde verlangen, sofern die Voraussetzungen hierf\u00fcr vorliegen.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Versand, Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Der Versand erfolgt an die angegebene Lieferadresse. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt H\u00c4FELE vorbehalten.&nbsp;<br><br>5.2 F\u00fcr jede Bestellung wird eine Logistikpauschale von 0,75 % des Warenwertes berechnet.<br><br>5.3 Bei einem Auftragswert unter EUR 100,00 wird eine Service-, Verpackungs- und Versandkostenpauschale von EUR 8,50 berechnet.&nbsp;<br><br>5.4 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht mit \u00dcbergabe der Ware an die mit der Ausf\u00fchrung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden \u00fcber. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die H\u00c4FELE nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber.<br><br>5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist H\u00c4FELE berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen, es sei denn der Kunde hat die Nichtannahme oder die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten. Gesetzliche Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 H\u00c4FELE beh\u00e4lt sich das Eigentum an s\u00e4mtlicher Ware bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung vor.&nbsp;<br><br>6.2 Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Kunden wird stets f\u00fcr H\u00c4FELE vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, H\u00c4FELE nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt H\u00c4FELE das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, H\u00c4FELE nicht geh\u00f6renden Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass H\u00c4FELE ihr Volleigentum verliert. Der Kunde verwahrt das entstandene Miteigentum unentgeltlich f\u00fcr H\u00c4FELE. F\u00fcr die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im \u00dcbrigen dieselben Bestimmungen wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.<br><br>6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit H\u00c4FELE rechtzeitig nachkommt. Der Kunde tritt H\u00c4FELE jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung erwachsen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. H\u00c4FELE nimmt hiermit die Abtretung an. Sofern eine Abtretung nicht zul\u00e4ssig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Drittschuldner an, etwaige Zahlungen nur an H\u00c4FELE zu leisten. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von H\u00c4FELE, die Forderung selbst einzu\u00acziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; H\u00c4FELE verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden vom Kunden beantragt wird oder der begr\u00fcndete Antrag eines Dritten auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden mangels Masse abgelehnt wird. Auf Verlangen hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und H\u00c4FELE s\u00e4mtliche Ausk\u00fcnfte (Aufstellung der H\u00c4FELE zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, H\u00f6he der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw.) zu erteilen sowie Unterlagen zu \u00fcbermitteln, die H\u00c4FELE zur Geltendmachung ihrer Rechte ben\u00f6tigt. Im Fall einer Globalzession durch den Kunden sind die an H\u00c4FELE abgetretenen Anspr\u00fcche ausdr\u00fccklich auszunehmen.<br><br>6.4 Im \u00dcbrigen ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpf\u00e4nden, zur Sicherheit zu \u00fcbereignen oder sonstige, das Eigentum von H\u00c4FELE gef\u00e4hrdende Verf\u00fcgungen zu treffen. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde H\u00c4FELE unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Ausk\u00fcnfte zu geben, den Dritten \u00fcber die Eigentumsrechte von H\u00c4FELE zu informieren und an den Ma\u00dfnahmen von H\u00c4FELE zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, H\u00c4FELE die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von H\u00c4FELE zu erstatten, ist der Kunde H\u00c4FELE zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.<br><br>6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist H\u00c4FELE unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer von H\u00c4FELE gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Kunde hat H\u00c4FELE oder seinen Beauftragten unverz\u00fcglich Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gew\u00e4hren und sie herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ank\u00fcndigung kann H\u00c4FELE die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung ihrer f\u00e4lligen Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwerten.<br><br>6.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt bereits jetzt seine Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus Sch\u00e4den der in Satz 1 genannten Art gegen die Versicherung oder sons\u00actige Ersatzpflichtige &nbsp;in H\u00f6he der Forderungen von H\u00c4FELE unwiderruflich an H\u00c4FELE ab. H\u00c4FELE nimmt hiermit die Abtretung an. Sofern die Abtretung nicht zul\u00e4ssig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an H\u00c4FELE zu leisten. Weitergehende Anspr\u00fcche von H\u00c4FELE bleiben unber\u00fchrt.<br><br>6.7 H\u00c4FELE verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Ber\u00fccksichtigung bank\u00fcblicher Bewertungsabschl\u00e4ge die Forderungen von H\u00c4FELE aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Bei der Bewertung ist von dem Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware und von dem Nominalwert bei Forderungen auszugehen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt H\u00c4FELE.<br><br>6.8 Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, r\u00e4umt der Kunde H\u00c4FELE hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierf\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen erforderlich sind, wird der Kunde alles tun, um H\u00c4FELE unverz\u00fcglich ein solches Sicherungsrecht einzur\u00e4umen. Der Kunde wird an allen Ma\u00dfnahmen mitwirken, die f\u00fcr die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und f\u00f6rderlich sind.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 Die M\u00e4ngelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware bei Ablieferung \u00fcberpr\u00fcft, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung oder Probebenutzung, und H\u00c4FELE offene M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens zwei Wochen nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitgeteilt hat. Verborgene M\u00e4ngel m\u00fcssen H\u00c4FELE unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat die M\u00e4ngel bei seiner Mitteilung an H\u00c4FELE schriftlich zu beschreiben. Der Kunde muss au\u00dferdem die Vorgaben, Hinweise, Richtlinien und Bedingungen in den technischen Hinweisen, Montage-, Bedienungs-, Betriebsanleitungen und sonstigen Unterlagen der Ware einhalten, insbesondere Wartungen ordnungsgem\u00e4\u00df durchf\u00fchren und nachweisen und empfohlene Komponenten verwenden. M\u00e4ngelanspr\u00fcche f\u00fcr infolge der Verletzung dieser Pflicht entstandene M\u00e4ngel sind ausgeschlossen.&nbsp;<br><br>7.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels ist H\u00c4FELE nach ihrer Wahl zur Nacherf\u00fcllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. . Hierzu hat der Kunde H\u00c4FELE die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme zu geben. Ersetzte Teile werden Eigentum von H\u00c4FELE und sind an H\u00c4FELE zur\u00fcckzugeben.<br><br>7.3 Der Kunde kann nach fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherf\u00fcllung insoweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fccktreten. Dasselbe gilt, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gr\u00fcnden, die H\u00c4FELE zu vertreten hat, \u00fcber angemessene Fristen hinaus verz\u00f6gert. Bei Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels ist der Kunde jedoch nur zur Minderung des vereinbarten Preises berechtigt. Das Recht zur Minderung des Preises bleibt im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<br><br>7.4 Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn er zur R\u00fcckgew\u00e4hr der empfangenen Leistung au\u00dferstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die R\u00fcckgew\u00e4hr nach der Natur der empfangenen Leistung unm\u00f6glich ist, von H\u00c4FELE zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das R\u00fccktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn H\u00c4FELE den Mangel nicht zu vertreten hat und wenn der Kunde statt der R\u00fcckgew\u00e4hr Wertersatz zu leisten hat.&nbsp;<br><br>7.5 F\u00fcr M\u00e4ngel infolge nat\u00fcrlicher Abnutzung, insbesondere bei Verschlei\u00dfteilen, unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung, Montage, Nutzung oder Lagerung oder unsachgem\u00e4\u00df ausgef\u00fchrter \u00c4nderungen oder Reparaturen der Ware durch den Kunden oder Dritte entstehen keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Dasselbe gilt f\u00fcr M\u00e4ngel, die dem Kunden zuzurechnen oder die auf eine andere technische Ursache als der urspr\u00fcngliche Mangel zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br>7.6 Anspr\u00fcche des Kunden auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vern\u00fcnftiger Dritter gemacht h\u00e4tte.<br><br>7.7 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden betr\u00e4gt ein Jahr, es sei denn am Ende der Lieferkette findet ein Verbrauchsg\u00fcterkauf statt. Sofern die mangelhafte Ware entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcnf Jahre. Die Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr gilt auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verj\u00e4hrungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verj\u00e4hrungsfrist von einem Jahr gilt nicht f\u00fcr die unbeschr\u00e4nkte Haftung von H\u00c4FELE f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und f\u00fcr Produktfehler oder soweit H\u00c4FELE ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. Eine Stellungnahme von H\u00c4FELE zu einem von dem Kunden geltend gemachten M\u00e4ngelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen \u00fcber den Anspruch oder die den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nde anzusehen, sofern der M\u00e4ngelanspruch von H\u00c4FELE in vollem Umfang zur\u00fcckgewiesen wird.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Haftung von H\u00c4FELE<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1 F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit haftet H\u00c4FELE unbeschr\u00e4nkt. Dasselbe gilt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder soweit H\u00c4FELE ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet H\u00c4FELE nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unm\u00f6glichkeit ist die Haftung von H\u00c4FELE auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung f\u00fcr Produktfehler bleibt unber\u00fchrt.&nbsp;<br><br>8.2 Soweit die Haftung von H\u00c4FELE ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von H\u00c4FELE&nbsp;<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: April 2021<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.haefele.de\/prod-live\/static\/WFS\/Haefele-HDE-Site\/-\/Haefele-HDE\/de_DE\/opentext\/assets\/hde\/AGB_April2021_DEUTSCH.pdf\">AGB als Dokument herunterladen<\/a>&nbsp;(PDF, 0,15MB)<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Allgemeine Nutzungsbedingungen<\/strong> <strong>f\u00fcr Werbematerialien<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong><br>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Nutzungsrechtseinr\u00e4umung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Der Partner w\u00fcnscht von H\u00c4FELE die \u00dcbersendung bzw. den Erhalt von Werbematerial, insbesondere Bild-Video- und Textdaten durch H\u00c4FELE zur F\u00f6rderung des Verkaufs von H\u00c4FELE-Produkten. Aus diesem Grund gew\u00e4hrt H\u00c4FELE dem Partner Zugriff die auf dieser Homepage verf\u00fcgbaren Materialien zur werblichen Verkaufsunterst\u00fctzung von H\u00c4FELE-Produkten. Eine weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2\u00a0Zu diesem Zweck r\u00e4umt H\u00c4FELE dem Partner unentgeltlich ein einfaches, jederzeit widerrufliches, zeitlich und r\u00e4umlich unbeschr\u00e4nktes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst alle bekannten Nutzungsarten on- und offline. Es ist dem Partner untersagt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben, das Nutzungsrecht zu \u00fcbertragen oder Unterlizenzen zu erteilen. Die Materialien oder Teile davon d\u00fcrfen nicht ohne vorherige Zustimmung von H\u00c4FELE ver\u00e4ndert oder bearbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3\u00a0Im Falle des Widerrufs durch H\u00c4FELE ist der Partner verpflichtet, die Nutzung der zur Verf\u00fcgung gestellten, lizenzierten Inhalte unverz\u00fcglich einzustellen. Die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte nach dieser Vereinbarung darf nicht willk\u00fcrlich widerrufen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Ver\u00f6ffentlichung des Werbematerials erfolgt mit dem Hinweis \u201eQuelle: H\u00e4fele\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1\u00a0F\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte am Sitz von H\u00c4FELE zust\u00e4ndig. H\u00c4FELE ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zul\u00e4ssigen Gerichtsstand Forderungen gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Dasselbe gilt f\u00fcr etwaige Regelungsl\u00fccken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der H\u00e4fele SE &amp;&nbsp;Co KG 1. Geltungsbereich 1.1&nbsp;&nbsp; &nbsp;Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen (nachstehend als \u201eVLZB\u201c bezeichnet) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit und gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. 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